AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Manuelle Pferdetherapie – Tierheilpraxis für Pferde – Kristina Kürschner nachfolgend „Therapeut“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB („Behandlungsvertrag“), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen eines Behandlungsvertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot des Therapeuten bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an den Therapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen dem Therapeuten und dem Tierhalter. Auch bei einer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Der Therapeut behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen ablehnt, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder die ihn Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Manuellen Therapie/Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. In der Regel werden vom Therapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein erwarteter Erfolg der Methode kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§ 4 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen des Therapeuten richtet sich nach dem geltenden Gebührenverzeichnis des Therapeuten. Fahrtkosten werden gesondert vereinbart. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar an den Therapeuten gegen Quittung zu entrichten. Eine Rechnungserstellung ist nur in Ausnahmefällen auf Anfrage möglich. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Schlussrechnung erstellt werden. Diese ist per Überweisung oder bar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Tierhalter kommt bei Überschreitung der Zahlungsfrist unverzüglich in Zahlungsverzug. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§ 5 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Tierhalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann der Therapeut die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Der Therapeut kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal mit 75%
in Rechnung stellen.

§ 6 Aufzeichnungen und Daten
Der Therapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum des Therapeuten. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Überlassung von Kopien auf eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

§ 7 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und somit Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 8 dieser Bedingungen verwiesen.

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung
Der Therapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Dies trifft nicht zu, wenn der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 9 Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 Arzneimittelgesetz) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch den Therapeuten nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Therapeuten ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung darstellt. Die Anwendung der vom Tierhalter mitgebrachten Arzneimittel durch den Therapeuten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das Gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Therapeuten empfohlen oder verordnet und vom
Tierhalter in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden.

§ 10 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Therapeut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt der Therapeut keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt der Therapeut
ebenfalls keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftrageber an den Therapeuten gemeldet werden. Tierärzte, Hufschmiede, andere Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit dem Therapeuten zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet der Therapeut nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet der Therapeut hierfür nicht. Der Therapeut garantiert keinen Heilungserfolg.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.


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